Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB


Unsere AGB für die Vermittlung von Fahrzeugen aller Art für Film, Foto und Events

Stand: Januar 2025, Änderungen vorbehalten


1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Auftragsbedingungen für Vermittlungsgeschäfte von Markus Grünhagen Filmfahrzeuge, im Folgenden Grünhagen Filmfahrzeuge genannt, mit den Kunden von Grünhagen Filmfahrzeuge.


1.2. Kunden von Grünhagen Filmfahrzeuge sind anfragende Produktionsfirmen, im Folgenden Produktion genannt.


1.3. Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung.


1.4. Grünhagen Filmfahrzeuge tritt als Vermittler fremder Leistungen, d.h. Fahrzeugbereitstellung durch den Fahrzeugbesitzer, Fahrzeuganmietung durch die Produktion, auf.


1.5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen des Vermittlungsauftrages, die Pflichten von Grünhagen Filmfahrzeuge und die der Abwicklung des zwischen Produktion und Grünhagen Filmfahrzeuge vereinbarten Vermittlungsauftrages.

 

2. Fahrzeugauswahl

2.1. Produktionen bzw. deren Beauftragte können in der online-Galerie von Grünhagen Filmfahrzeuge kostenlos recherchieren.


2.2. Auf Anfrage macht Grünhagen Filmfahrzeuge Vorschläge zu den Fahrzeugwünschen der Produktion und bei Bedarf eine szenenspezifische, fahrzeughistorische Beratung.


2.3. Die Produktion macht gegenüber Grünhagen Filmfahrzeuge Angaben zur Art des Projektes, zum gewünschten Mietzeitraum und zum Einsatzzweck der Fahrzeuge.

 

3. Vermittlung

3.1. Nach einer Bestellung durch die Produktion prüft Grünhagen Filmfahrzeuge die Verfügbarkeit eines Fahrzeuges beim Besitzer.


3.2. Bei Verfügbarkeit eines Fahrzeuges erstellt Grünhagen Filmfahrzeuge der Produktion ein Angebot über die Vermittlung des Fahrzeuges per E-Mail. Akzeptiert die Produktion dieses Angebot, ist der Auftrag zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bestätigen. 


3.3. Eine Fahrzeug-Bereitstellung erfolgt ausschliesslich bei Zusage einer Requisitenversicherung. Mit Bestätigen des Auftrages sichert die Produktion das Bestehen einer Requisitenversicherung für die bestellten Fahrzeuge während der Zeit der Dreharbeiten bzw. während des vereinbarten Fahrzeugaufenthaltes am Einsatzort ausdrücklich zu.  Ein entsprechender Nachweis Nachweis kann von Grünhagen Filmfahrzeuge angefordert werden.


3.4. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Vertragspartner beruhen ausschliesslich auf deren Angaben Grünhagen Filmfahrzeuge gegenüber; sie stellen keine eigene Zusicherung von Grünhagen Filmfahrzeuge gegenüber seinen Kunden dar.


3.5. Grünhagen Filmfahrzeuge erbringt seine Leistungen ausschliesslich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine aktuelle Fassung dieser AGB ist Bestandteil jeder neuen Vermittlungstätigkeit. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Produktion oder des Fahrzeugbesitzers finden keine Anwendung, auch wenn Grünhagen Filmfahrzeuge diesen nicht ausdrücklich widerspricht.


3.6. Fahrzeuge, die für die Produktion in Frage kommen, können von der Produktion telefonisch oder per E-mail bestellt werden.


3.7. Nach jeder Bestellung erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung durch Grünhagen Filmfahrzeuge.


3.8  Erweiterte Recherche: wird von der Produktion ein besonders seltenes Spielfahrzeug gesucht, fallen aufgrund des erhöhten Rechercheaufwandes bei Grünhagen Filmfahrzeuge Zusatzkosten an.  Wird das Fahrzeug von der Produktion gebucht, entfallen diese Kosten. Wird das Fahrzeug nicht gebucht, werden diese Recherchekosten von Grünhagen Filmfahrzeuge der Produktion in Rechnung gestellt.


Diese werden von Grünhagen Filmfahrzeuge der Produktion j nur in Rechnung gestellt, wenn das Fahrzeug nicht gebucht wird.


4. Stornierung durch die Produktion

4.1. Stornierungen des Vermittlungsauftrags durch die Produktion sind bis zu drei Kalendertage vor dem geplanten Liefertermin des Fahrzeugs kostenfrei möglich. Massgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Stornierung während der Geschäftszeiten von Grünhagen Filmfahrzeuge werktags von 09:00 bis 20:00 Uhr. Stornierungen bedürfen der Schriftform und sind ausschließlich per E-Mail an info@filmfahrzeuge oder an +49 (0)157 371 54835 im Rahmen der Geschäftszeiten zu übermitteln. Stornierungen per Post, mündlich oder telefonisch werden nicht akzeptiert.


4.2. Erfolgt die Stornierung weniger als drei Kalendertage vor dem geplanten Anlieferungstermin, gelten folgende Stornierungsgebühren, bezogen auf das gesamte vertraglich vereinbarte Auftragsvolumen (bestehend aus Fahrzeugmiete, Vermittlungsprovision, ggf. Transport- oder Zusatzkosten):

72 bis 48 Stunden vor Fahrzeugübernahme: 25% des Auftragsvolumens

48 bis 24 Stunden vor Fahrzeugübernahme: 50% des Auftragsvolumens

Weniger als 24 Stunden vor Fahrzeugübernahme: 100% des Auftragsvolumens


4.3. Sofern im Rahmen des Auftrags externe Leistungen (z.B. Fahrzeugtransporte, Sondertransporte, Fahrer) vermittelt oder beauftragt werden, gelten ergänzend die jeweiligen Stornierungsbedingungen dieser Anbieter. Diese können von den Regelungen dieses Vertrags abweichen und separat in Rechnung gestellt werden. Grünhagen Filmfahrzeuge informiert die Produktionsfirma auf Wunsch über die jeweils geltenden Bedingungen.


4.4. Unvorhergesehene Änderungen des Drehtermins seitens der Produktionsfirma gelten nicht als Stornierung, sofern das betroffene Fahrzeug weiterhin im vereinbarten Umfang eingesetzt wird und kein wirtschaftlicher Nachteil entsteht.


5. Fahrzeugtransport

5.1. Der Transport des Fahrzeugs zum Einsatzort wird durch den Fahrzeugbesitzer bzw. seine Erfüllungsgehilfen gewährleistet.


5.2. Bei Bedarf vermittelt Grünhagen Filmfahrzeuge den versicherten Transport des Fahrzeugs zum Einsatzort durch externe Dienstleister.


6. Haftung

6.1. Grünhagen Filmfahrzeuge tritt ausschliesslich als Vermittler zwischen Fahrzeugbesitzern und Produktionsfirmen auf. Die Hauptleistung von Grünhagen Filmfahrzeuge besteht in der Zusammenführung beider Parteien, der Bereitstellung von Kontaktdaten sowie der Abstimmung grundlegender Eckdaten (z. B. Verfügbarkeit, Basispreis). Nach Herstellung des Kontakts und Übermittlung der relevanten Informationen gilt die Vermittlungsleistung als erbracht.


6.2. Grünhagen Filmfahrzeuge übernimmt keine Verantwortung für die ordnungsgemässe Durchführung der Fahrzeugbereitstellung, den Zustand des Fahrzeugs, dessen technische Einsatzfähigkeit oder den Erfolg der Produktion. Diese Pflichten liegen ausschliesslich beim Fahrzeugbesitzer bzw. der Produktionsfirma als Vertragspartner.


6.3. Eine Haftung von Grünhagen Filmfahrzeuge für die Erfüllung, Qualität oder Mängelfreiheit der vermittelten Leistung (einschliesslich Transport, Betreuung oder Nutzung des Fahrzeugs) ist ausgeschlossen, da Grünhagen Filmfahrzeuge nicht Vertragspartei dieser Leistung ist.


6.4. Unbeschadet der vorstehenden Absätze haftet Grünhagen Filmfahrzeuge lediglich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Grünhagen Filmfahrzeuge oder dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.


6.5. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist

ausgeschlossen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt die gesetzliche Haftung ohne Einschränkung.


6.6. Angaben zu einemFahrzeug, seine Verfügbarkeit, Zustand oder Eignung beruhen ausschliesslich auf den Informationen des Fahrzeugbesitzers und stellen keine eigene Zusicherung von Grünhagen Filmfahrzeuge dar.


7. Ersatzgestellung bei Ausfall des Fahrzeuges

7.1.  Fällt ein gebuchtes Fahrzeug vor dem geplanten Drehtermin aus, verpflichtet sich Grünhagen Filmfahrzeuge ein adäqutes Fahrzeug als Ersatz zu stellen.


8. Fahrzeugeinsatz

8.1. Das Fahrzeug ist am Einsatzort grundsätzlich durch eine Requisitenversicherung der Produktion versichert. Sämtliche Instruktionen bzw. Ansprüche die Fahrzeugbehandlung betreffend sind an die Produktion zu richten.


8.2. Grünhagen Filmfahrzeuge ist ausdrücklich von Haftungsansprüchen, die durch unsachgemäße oder fahrlässige Behandlung des Fahrzeugs am Einsatzort entstehen, freigestellt.


8.3. Der Fahrzeugbesitzer bestimmt bei der Anmeldung des Fahrzeugs bzw. in den

Vorabsprachen ob, wie und durch wen das Fahrzeug am Einsatzort bewegt oder gefahren werden darf.


9. Mietzahlung

9.1. Die Produktion muss den vereinbarten Betrag der Fahrzeugmiete vorab an

Grünhagen Filmfahrzeuge per Überweisung zahlen, spätestens 1 Tag vor Einsatz der vermittelten Fahrzeuge.

 

10.  Verbot der Weitergabe von Daten

10.1. Grünhagen Filmfahrzeuge verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller erhaltenen Daten, insbesondere die gültigen Datenschutzbestimmungen zu beachten.

 

11. Datenschutz

11.1. Der Kunde wird hiermit gemäß §§ 33 BDSG und 3 TDDSG belehrt, dass seine Daten im Rahmen der Vertragsbeziehungen gespeichert, verarbeitet und bezüglich der Vermittlung von Fahrzeugen an Filmfirmen weitergeleitet werden.


11.2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen.


12. Schlussbestimmungen

12.1. Etwaige sonstige Abreden oder Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen.


12.2. Änderungen, Ergänzungen und Nebenbestimmungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses oder ein Verzicht darauf bedarf seinerseits der Schriftform.


12.3. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.


12.4. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist 53604 Königswinter.